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Ausbildung

Der Weg zum Feuerwehrmann im Landkreis Mayen-Koblenz

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Nach dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr am Wohnort sollte man als angehender Feuerwehrmann stete Fortbildungsbereitschaft mitbringen, um für die vielfältigen Aufgaben, aber auch Gefahren im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst gerüstet zu sein.

 

Die Truppmannausbildung (Grundausbildung) dauert nach dem Ausbildungskonzept des Landes Rheinland - Pfalz insgesamt mindestens 2 Jahre mit einer Gesamtzeit von 150 Stunden.

 

Die Kreisausbildung in ganz Rheinland - Pfalz wurde an die weiterentwickelte modernere Technik von Ausrüstung, Gerätschaften und der Einsatztaktiken überarbeitet und angepasst.

 

Der wesentliche Unterschied zu den vergangenen Jahren ist die zusätzliche Dokumentation des individuellen Ausbildungsverlaufs in einem persönlichen Nachweisheft.

 

 

Der Weg durch die Kreisausbildung:

Fast die Hälfte der gesamten Truppmannausbildung beansprucht bereits der 70 stündige Grundausbildungslehrgang "Truppmann Teil 1", da muss jeder durch, man hat aber zusammen auch viel Spaß.

 

Übrig bleiben nach erfolgreichem Abschluss noch 80 Stunden, die sich auf zwei Jahre, also 40 Stunden pro Jahr aufteilen. Diesen Ausbildungsabschnitt der Truppmannausbildung nennt man "Truppmann Teil 2".

 

 

Die "Truppmann Teil 2" - Ausbildung ist die sogenannte Standortausbildung. Die Feuerwehrangehörigen üben innerhalb dieser 2 Jahre in ihrer jeweiligen eigenen Feuerwehr und sammeln erste Einsatzerfahrungen an der Seite erfahrener Kameraden.

 

Ausgegangen wird von 12 Übungen im Jahr mit einer jeweiligen Dauer von 2,5 Stunden. So erreicht man in der eigenen Einheit 30 Stunden der geforderten jährlichen 40 Stunden während der "Truppmann Teil 2" - Ausbildung.

 

Die nun noch fehlenden 10 Stunden pro Jahr werden mit Modulen der Kreisausbildung ausgeglichen.

 

Diese Module finden Samstags / Sonntags je nach Vereinbarung fünfmal jährlich statt.

 

Hier werden spezielle praktische Übungen nach den Grundtätigkeiten der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDv 1/2) durchgeführt.

 

Zum Beispiel:

 

  • Modul Absturzsicherung / tragbare Leitern (FwDv 10)

  • Modul Technische Hilfeleistung (FwDv 3)

  • Modul Einheiten im Löscheinsatz (FwDv 3)

  • Modul Rettungsdienst / Umgang mit verletzten Personen / Wasserrettung

  • Modul Katastrophenschutz (Theorie)

 

 

Hierzu erhält jeder Feuerwehrmannanwärter ein Nachweisheft. Hier bekommt er das Erlernte vom jeweiligen Ausbilder (Wehrleiter, Wehrführer, Kreisausbilder oder Beauftragter) bestätigt.

 

Es ist gewünscht das der Feuerwehrmannanwärter während dieser Zeit, den Funklehrgang und den Atemschutzgeräteträgerlehrgang unter Berücksichtigung der persönlichen, schulischen oder beruflichen Möglichkeiten absolviert.

 

 

Der erfolgreiche Abschluss des Zwei- Jahresprogrammes der Truppmanausbildung wird durch den Wehrleiter gemäß § 18 Abs. 2 FwVo festgestellt.

Jetzt wird man im Normalfall durch den Bürgermeister vom Feuerwehrmannanwärter zum Feuerwehrmann ernannt.

 

Nun hat man die Möglichkeit den Maschinistenlehrgang und anschließend den Truppführerlehrgang zu besuchen.

 

Dieser Lehrgang ist Voraussetzung um weitere Fach- und Führungslehrgänge an der Feuerwehr und Katastrophenschutzschule (LFKS) des Landes Rheinland - Pfalz in Koblenz besuchen zu dürfen oder die Bootsführerausbildung zu absolvieren.

 

 

 

Aus Gründen der Vereinfacherung und besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, bei jedem personenbezogenen Begriff jeweils die weibliche und männliche Form zu nennen.

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